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Rahmenobjekt  
 

Die Größe von Rahmenobjekten ist für einen Anwendungsbereich einheitlich beschrieben und entspricht in einem Gauß-Krüger System einem bestimmten Bruchteil des Kilometerquadrates.

Die AdV hat zwei Varianten für die Bildung von Rahmenobjekten vorgesehen:

  1. Für jede Objektart einer Folie, die nicht in ein Elementarobjekt eingebunden ist, wird je ein Rahmenobjekt gebildet.
  2. Für alle Geometrien, unabhängig von ihrer Folienzugehörigkeit, die nicht in ein Elementarobjekt eingebunden sind, wird Rahmenobjekt gebildet.
  3. Rahmenobjekte werden folienweise, unabhängig von der Objektart gebildet.
Die in Rahmenobjekten eingebundenen Objektarten können nicht einzeln selektiert werden. Eine eingeschränkte Selektion der Rahmenobjekte über die Objektart ist bei Verwendung der Variante 1. möglich. Die Objektkoordinate bei Rahmenobjekten ist generell die SW-Ecke. Für Rahmenobjekte sind nach der ALK-Verfahrensdokumentation Objektnamen nicht zugelassen.

 

Rechter Zweig  
 

In diesem Teil der Datenstruktur werden die Besonderen Informationen zum Objekt (BIO) des Objekts abgebildet. Es besteht aus den Standardaggregaten ULOB 2000, 2100 und 2110. Alle Standadaggregate des rechten Zweiges können mehrfach (multipel) vorkommen.

Beispiel: In einem Gebäude werden mehrere Objektausgestaltungen, Geschoßangabe, Geschoßwechsellinie, Hausnummer, usw. nachgewiesen. Für jede Objektausgestaltung muß ein entsprechendes Standardaggregat nachgewiesen werden.

 

Redundanzfreiheit  
 

Unter Redundanzfreiheit versteht man, daß eine Geometrie im ALK-Datenbankteil nur einmal gespeichert wird, auch wenn sie zu verschiedenen Objekten gehört. Diese Geometrie wird nur einmal erfaßt. Sie erhält ihrer fachlichen Bedeutung entsprechend soviele Objektarten zugeordnet, wie notwendig sind, um die Objekte abzubilden. Die Redundanzfreiheit gilt aber nur für die Definitionsgeometrie der ALK. Die Geometrien der Objektbestandteile (Ausgestaltungsgeometrie), wenn sie zu mehreren Objekten gehören sollen, sind redundant zu erfassen.

Die Redundanzfreiheit gilt auch für Fachanwendungen die auf Basis der ALK bearbeitet werden. Wenn also eine Flurstücksgrenze gleichzeitig eine Baugebietsgrenze aus dem B-Planverfahren ist, muß sie nicht neu erfaßt werden, sondern erhält lediglich eine weitere Fachbedeutung aus der jeweiligen Anwendung.

Beispiel: Eine Geometrie ist Flurstücksgrenze und in einem Abschnitt auch Gebäudebegrenzung. Die Linie ist mit einem Zwischenpunkt nur einmal gespeichert. Auf Grund der logischen Datenstruktur gehört der Linienabschnitt sowohl zum Objekt "Gebäude" wie auch zum Objekt "Flurstück", während der andere Teil nur zum Objekt "Flurstück" gehört.

So ist die Landesgrenze Berlin auch immer gleichzeitig Flurstücksgrenze, Nutzungsartengrenze, Grundstücksgrenze, Bezirksgrenze, Ortsteilgrenze, Flurgrenze, Gemarkungsgrenze, statistische Block- und Gebietsgrenze.

 

Richtungssinn  
 

Systemintern ist es notwendig, den Anfangs- und Endpunkt der Geometrie eindeutig festzulegen. Anhand dieser Festlegung können die aus der Darstellungskennung resultierenden Ausprägungen einer Objektart eindeutig abgebildet werden.

Der Anfangspunkt ist immer der am südlichsten oder westlichsten gelegene Punkt einer Geometrie. Der bei der Erfassung zuerst eingegebene Punkt (Erfassungsreihenfolge) spielt dabei keine Rolle.